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Pfandbrief-Meldeverordnung – PfandMeldeV

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1(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1637 - 1641)


I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1.
Name der Pfandbriefbank
2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: 1„Hypothekenpfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte – Ausland (HypDckOrdAus)“
6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: 1„Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 12 Absatz 1 PfandBG, die gesichert sind an in der Spalte 002 genannten Staaten belegenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten der in den Zeilen 002 und 003 genannten Nutzungsarten“.
II.

2Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 43 Spalten und 597 Zeilen gebildet.
III.

3Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „042“ zu versehen.
2.

4In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „596“ zu versehen.
IV.

5Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1.
Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „005“ bis „042“ versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.
2.

6Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „596“ versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.
V.

7Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2.
die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „004“ versehenen Zeilen,
3.
der Bereich der mit „002“ bis „004“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „596“ versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a)
in der mit „002“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „005“, „021“, „037“, „053“, „069“, „085“, „101“, „117“, „133“, „149“, „165“, „181“, „197“, „213“, „229“, „245“, „261“, „277“, „293“, „309“, „325“, „341“, „357“, „373“, „389“, „405“, „421“, „437“, „453“, „469“, „485“, „501“, „517“, „533“, „549“, „565“ und „581“ versehenen Zeilen,
b)
in der mit „003“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „006“ bis „013“, „016“ bis „020“, „022“ bis „029“, „032“ bis „036“, „038“ bis „045“, „048“ bis „052“, „054“ bis „061“, „064“ bis „068“, „070“ bis „077“, „080“ bis „084“, „086“ bis „093“, „096“ bis „100“, „102“ bis „109“, „112“ bis „116“, „118“ bis „125“, „128“ bis „132“, „134“ bis „141“, „144“ bis „148“, „150“ bis „157“, „160“ bis „164“, „166“ bis „173“, „176“ bis „180“, „182“ bis „189“, „192“ bis „196“, „198“ bis „205“, „208“ bis „212“, „214“ bis „221“, „224“ bis „228“, „230“ bis „237“, „240“ bis „244“, „246“ bis „253“, „256“ bis „260“, „262“ bis „269“, „272“ bis „276“, „278“ bis „285“, „288“ bis „292“, „294“ bis „301“, „304“ bis „308“, „310“ bis „317“, „320“ bis „324“, „326“ bis „333“, „336“ bis „340“, „342“ bis „349“, „352“ bis „356“, „358“ bis „365“, „368“ bis „372“, „374“ bis „381“, „384“ bis „388“, „390“ bis „397“, „400“ bis „404“, „406“ bis „413“, „416“ bis „420“, „422“ bis „429“, „432“ bis „436“, „438“ bis „445“, „448“ bis „452“, „454“ bis „461“, „464“ bis „468“, „470“ bis „477“, „480“ bis „484“, „486“ bis „493“, „496“ bis „500“, „502“ bis „509“, „512“ bis „516“, „518“ bis „525“, „528“ bis „532“, „534“ bis „541“, „544“ bis „548“, „550“ bis „557“, „560“ bis „564“, „566“ bis „573“, „576“ bis „580“, „582“ bis „589“ und „592“ bis „596“ versehenen Zeilen sowie
c)
in der mit „004“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „014“, „015“, „030“, „031“, „046“, „047“, „062“, „063“, „078“, „079“, „094“, „095“, „110“, „111“, „126“, „127“, „142“, „143“, „158“, „159“, „174“, „175“, „190“, „191“, „206“, „207“, „222“, „223“, „238“, „239“, „254“, „255“, „270“, „271“, „286“, „287“, „302“, „303“, „318“, „319“, „334“, „335“, „350“, „351“, „366“, „367“, „382“, „383“, „398“, „399“, „414“, „415“, „430“, „431“, „446“, „447“, „462“, „463“, „478“, „479“, „494“, „495“, „510“, „511“, „526“, „527“, „542“, „543“, „558“, „559“, „574“, „575“, „590“ und „591“ versehenen Zeilen,
4.
in
a)
den mit „005“ bis „042“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „017“ bis „020“, „033“ bis „036“, „049“ bis „052“, „065“ bis „068“, „081“ bis „084“, „097“ bis „100“, „113“ bis „116“, „129“ bis „132“, „145“ bis „148“, „161“ bis „164“, „177“ bis „180“, „193“ bis „196“, „209“ bis „212“, „225“ bis „228“, „241“ bis „244“, „257“ bis „260“, „273“ bis „276“, „289“ bis „292“, „305“ bis „308“, „321“ bis „324“, „337“ bis „340“, „353“ bis „356“, „369“ bis „372“, „385“ bis „388“, „401“ bis „404“, „417“ bis „420“, „433“ bis „436“, „449“ bis „452“, „465“ bis „468“, „481“ bis „484“, „497“ bis „500“, „513“ bis „516“, „529“ bis „532“, „545“ bis „548“, „561“ bis „564“, „577“ bis „580“ und „593“ bis „596“ versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:
aa)
in den mit „017“ und „037“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „018“, „034“, „050“, „066“, „082“, „098“, „114“, „130“, „146“, „162“, „178“, „194“, „210“, „226“, „242“, „258“, „274“, „290“, „306“, „322“, „338“, „354“, „370“, „386“, „402“, „418“, „434“, „450“, „466“, „482“, „498“, „514“, „530“, „546“, „562“, „578“ und „594“ versehenen Zeilen,
bb)
in den mit „018“ und „038“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „019“, „035“, „051“, „067“, „083“, „099“, „115“, „131“, „147“, „163“, „179“, „195“, „211“, „227“, „243“, „259“, „275“, „291“, „307“, „323“, „339“, „355“, „371“, „387“, „403“, „419“, „435“, „451“, „467“, „483“, „499“, „515“, „531“, „547“, „563“, „579“ und „595“ versehenen Zeilen,
cc)
in den mit „019“ und „039“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „020“, „036“, „052“, „068“, „084“, „100“, „116“, „132“, „148“, „164“, „180“, „196“, „212“, „228“, „244“, „260“, „276“, „292“, „308“, „324“, „340“, „356“, „372“, „388“, „404“, „420“, „436“, „452“, „468“, „484“, „500“, „516“, „532“, „548“, „564“, „580“ und „596“ versehenen Zeilen sowie
dd)
in den mit „020“ und „040“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „017“, „033“, „049“, „065“, „081“, „097“, „113“, „129“, „145“, „161“, „177“, „193“, „209“, „225“, „241“, „257“, „273“, „289“, „305“, „321“, „337“, „353“, „369“, „385“, „401“, „417“, „433“, „449“, „465“, „481“, „497“, „513“, „529“, „545“, „561“, „577“ und „593“ versehenen Zeilen und
b)
den mit „017“ bis „020“ und „037“ bis „040“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „005“ bis „016“, „021“ bis „032“, „037“ bis „048“, „053“ bis „064“, „069“ bis „080“, „085“ bis „096“, „101“ bis „112“, „117“ bis „128“, „133“ bis „144“, „149“ bis „160“, „165“ bis „176“, „181“ bis „192“, „197“ bis „208“, „213“ bis „224“, „229“ bis „240“, „245“ bis „256“, „261“ bis „272“, „277“ bis „288“, „293“ bis „304“, „309“ bis „320“, „325“ bis „336“, „341“ bis „352“, „357“ bis „368“, „373“ bis „384“, „389“ bis „400“, „405“ bis „416“, „421“ bis „432“, „437“ bis „448“, „453“ bis „464“, „469“ bis „480“, „485“ bis „496“, „501“ bis „512“, „517“ bis „528“, „533“ bis „544“, „549“ bis „560“, „565“ bis „576“ und „581“ bis „592“ versehenen Zeilen.
VI.
1Beschriftung der Spaltenköpfe
1.
Die Felder der mit „005“ bis „020“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Wohnen“ zu überschreiben.
2.

2Die Felder der mit „021“ bis „040“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Gewerbe“ zu überschreiben.
3.

3Die Felder der mit „041“ und „042“ versehenen Spalten in den mit „002“ und „003“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gesamt Belegenheitsstaat“ zu überschreiben.
4.

4Die Felder der mit „005“ und „006“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „ETW“ zu überschreiben.
5.

5Die Felder der mit „007“ und „008“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „EFH/ZFH“ zu überschreiben.
6.

6Die Felder der mit „009“ und „010“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „MFH“ zu überschreiben.
7.

7Die Felder der mit „011“ und „012“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten“ zu überschreiben.
8.

8Die Felder der mit „013“ und „014“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bauland“ zu überschreiben.
9.

9Die Felder der mit „015“ bis „020“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „gesamt Wohnen“ zu überschreiben.
10.

10Die Felder der mit „021“ und „022“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Büro“ zu überschreiben.
11.

11Die Felder der mit „023“ und „024“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Handel“ zu überschreiben.
12.

12Die Felder der mit „025“ und „026“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Industrie“ zu überschreiben.
13.

13Die Felder der mit „027“ und „028“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Hotel“ zu überschreiben.
14.

14Die Felder der mit „029“ und „030“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „sonstiges Gewerbe“ zu überschreiben.
15.

15Die Felder der mit „031“ und „032“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten“ zu überschreiben.
16.

16Die Felder der mit „033“ und „034“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bauland“ zu überschreiben.
17.

17Die Felder der mit „035“ bis „040“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „gesamt Gewerbe“ zu überschreiben.
18.

18Die Felder der mit „005“, „007“, „009“, „011“, „013“, „015“, „021“, „023“, „025“, „027“, „029“, „031“, „033“, „035“ und „041“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Anzahl Deckungswerte“ zu überschreiben.
19.

19Die Felder der mit „006“, „008“, „010“, „012“, „014“, „016“, „022“, „024“, „026“, „028“, „030“, „032“, „034“, „036“ und „042“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Gesamtnennbetrag in Euro“ zu überschreiben.
20.

20Die Felder der mit „017“ und „037“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit „verbleibende Kapitalbindungsdauer in Monaten“ zu überschreiben.
21.

21Die Felder der mit „018“ und „038“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Alter der Beleihungswertfestsetzung in Monaten“ zu überschreiben.
22.

22Die Felder der mit „019“ und „039“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Überschreitensbetrag nachrangiger Grundpfandrechte in Euro“ zu überschreiben.
23.

23Die Felder der mit „020“ und „040“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit „durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent“ zu überschreiben.
VII.

24Beschriftung der Zeilenköpfe
1.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „Belgien gesamt“ zu überschreiben.
2.

25Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „021“ versehenen Zeile ist mit „Bulgarien gesamt“ zu überschreiben.
3.

26Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „037“ versehenen Zeile ist mit „Dänemark gesamt“ zu überschreiben.
4.

27Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „053“ versehenen Zeile ist mit „Estland gesamt“ zu überschreiben.
5.

28Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „069“ versehenen Zeile ist mit „Finnland gesamt“ zu überschreiben.
6.

29Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „085“ versehenen Zeile ist mit „Frankreich gesamt“ zu überschreiben.
7.

30Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „101“ versehenen Zeile ist mit „Griechenland gesamt“ zu überschreiben.
8.

31Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „117“ versehenen Zeile ist mit „Irland gesamt“ zu überschreiben.
9.

32Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „133“ versehenen Zeile ist mit „Italien gesamt“ zu überschreiben.
10.

33Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „149“ versehenen Zeile ist mit „Kroatien gesamt“ zu überschreiben.
11.

34Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „165“ versehenen Zeile ist mit „Lettland gesamt“ zu überschreiben.
12.

35Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „181“ versehenen Zeile ist mit „Litauen gesamt“ zu überschreiben.
13.

36Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „197“ versehenen Zeile ist mit „Luxemburg gesamt“ zu überschreiben.
14.

37Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „213“ versehenen Zeile ist mit „Malta gesamt“ zu überschreiben.
15.

38Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „229“ versehenen Zeile ist mit „Niederlande gesamt“ zu überschreiben.
16.

39Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „245“ versehenen Zeile ist mit „Österreich gesamt“ zu überschreiben.
17.

40Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „261“ versehenen Zeile ist mit „Polen gesamt“ zu überschreiben.
18.

41Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „277“ versehenen Zeile ist mit „Portugal gesamt“ zu überschreiben.
19.

42Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „293“ versehenen Zeile ist mit „Rumänien gesamt“ zu überschreiben.
20.

43Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „309“ versehenen Zeile ist mit „Schweden gesamt“ zu überschreiben.
21.

44Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „325“ versehenen Zeile ist mit „Slowakei gesamt“ zu überschreiben.
22.

45Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „341“ versehenen Zeile ist mit „Slowenien gesamt“ zu überschreiben.
23.

46Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „357“ versehenen Zeile ist mit „Spanien gesamt“ zu überschreiben.
24.

47Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „373“ versehenen Zeile ist mit „Tschechische Republik gesamt“ zu überschreiben.
25.

48Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „389“ versehenen Zeile ist mit „Ungarn gesamt“ zu überschreiben.
26.

49Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „405“ versehenen Zeile ist mit „Zypern gesamt“ zu überschreiben.
27.

50Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „421“ versehenen Zeile ist mit „Island gesamt“ zu überschreiben.
28.

51Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „437“ versehenen Zeile ist mit „Liechtenstein gesamt“ zu überschreiben.
29.

52Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „453“ versehenen Zeile ist mit „Norwegen gesamt“ zu überschreiben.
30.

53Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „469“ versehenen Zeile ist mit „Australien gesamt“ zu überschreiben.
31.

54Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „485“ versehenen Zeile ist mit „Japan gesamt“ zu überschreiben.
32.

55Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „501“ versehenen Zeile ist mit „Kanada gesamt“ zu überschreiben.
33.

56Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „517“ versehenen Zeile ist mit „Neuseeland gesamt“ zu überschreiben.
34.

57Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „533“ versehenen Zeile ist mit „Schweiz gesamt“ zu überschreiben.
35.

58Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „549“ versehenen Zeile ist mit „Singapur gesamt“ zu überschreiben.
36.

59Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „565“ versehenen Zeile ist mit „Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland gesamt“ zu überschreiben.
37.

60Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „581“ versehenen Zeile ist mit „Vereinigte Staaten von Amerika gesamt“ zu überschreiben.
38.

61Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „006“, „022“, „038“, „054“, „070“, „086“, „102“, „118“, „134“, „150“, „166“, „182“, „198“, „214“, „230“, „246“, „262“, „278“, „294“, „310“, „326“, „342“, „358“, „374“, „390“, „406“, „422“, „438“, „454“, „470“, „486“, „502“, „518“, „534“, „550“, „566“ und „582“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter:

62Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde“ zu überschreiben.
39.

63Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „007“, „023“, „039“, „055“, „071“, „087“, „103“, „119“, „135“, „151“, „167“, „183“, „199“, „215“, „231“, „247“, „263“, „279“, „295“, „311“, „327“, „343“, „359“, „375“, „391“, „407“, „423“, „439“, „455“, „471“, „487“, „503“, „519“, „535“, „551“, „567“ und „583“ versehenen Zeilen sind mit „darunter:

64Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG“ zu überschreiben.
40.

65Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „008“, „024“, „040“, „056“, „072“, „088“, „104“, „120“, „136“, „152“, „168“, „184“, „200“, „216“, „232“, „248“, „264“, „280“, „296“, „312“, „328“, „344“, „360“, „376“, „392“, „408“, „424“, „440“, „456“, „472“, „488“, „504“, „520“, „536“, „552“, „568“ und „584“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter:

66Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind“ zu überschreiben.
41.

67Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „009“, „025“, „041“, „057“, „073“, „089“, „105“, „121“, „137“, „153“, „169“, „185“, „201“, „217“, „233“, „249“, „265“, „281“, „297“, „313“, „329“, „345“, „361“, „377“, „393“, „409“, „425“, „441“, „457“, „473“, „489“, „505“, „521“, „537“, „553“, „569“ und „585“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit Festzinsvereinbarung“ zu überschreiben.
42.

68Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „010“, „026“, „042“, „058“, „074“, „090“, „106“, „122“, „138“, „154“, „170“, „186“, „202“, „218“, „234“, „250“, „266“, „282“, „298“, „314“, „330“, „346“, „362“, „378“, „394“, „410“, „426“, „442“, „458“, „474“, „490“, „506“, „522“, „538“, „554“, „570“ und „586“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: annuitätisch tilgend“ zu überschreiben.
43.

69Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „011“, „027“, „043“, „059“, „075“, „091“, „107“, „123“, „139“, „155“, „171“, „187“, „203“, „219“, „235“, „251“, „267“, „283“, „299“, „315“, „331“, „347“, „363“, „379“, „395“, „411“, „427“, „443“, „459“, „475“, „491“, „507“, „523“, „539“, „555“, „571“ und „587“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: endfällig tilgend“ zu überschreiben.
44.

70Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „012“, „028“, „044“, „060“, „076“, „092“, „108“, „124“, „140“, „156“, „172“, „188“, „204“, „220“, „236“, „252“, „268“, „284“, „300“, „316“, „332“, „348“, „364“, „380“, „396“, „412“, „428“, „444“, „460“, „476“, „492“, „508“, „524“, „540“, „556“, „572“ und „588“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter:

71Grundpfandrecht nicht in Währung des Belegenheitsstaats“ zu überschreiben.
45.

72Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „013“, „029“, „045“, „061“, „077“, „093“, „109“, „125“, „141“, „157“, „173“, „189“, „205“, „221“, „237“, „253“, „269“, „285“, „301“, „317“, „333“, „349“, „365“, „381“, „397“, „413“, „429“, „445“, „461“, „477“, „493“, „509“, „525“, „541“, „557“, „573“ und „589“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig“ zu überschreiben.
46.

73Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „016“, „032“, „048“, „064“, „080“, „096“, „112“, „128“, „144“, „160“, „176“, „192“, „208“, „224“, „240“, „256“, „272“, „288“, „304“, „320“, „336“, „352“, „368“, „384“, „400“, „416“, „432“, „448“, „464“, „480“, „496“, „512“, „528“, „544“, „560“, „576“ und „592“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten“ zu überschreiben.
47.

74Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „017“, „033“, „049“, „065“, „081“, „097“, „113“, „129“, „145“, „161“, „177“, „193“, „209“, „225“, „241“, „257“, „273“, „289“, „305“, „321“, „337“, „353“, „369“, „385“, „401“, „417“, „433“, „449“, „465“, „481“, „497“, „513“, „529“, „545“, „561“, „577“ und „593“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Grundpfandrechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Grundpfandrechte, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins grundbuchlich abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Grundpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag seines Grundpfandrechts hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden“ zu überschreiben.
48.

75Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „018“, „034“, „050“, „066“, „082“, „098“, „114“, „130“, „146“, „162“, „178“, „194“, „210“, „226“, „242“, „258“, „274“, „290“, „306“, „322“, „338“, „354“, „370“, „386“, „402“, „418“, „434“, „450“, „466“, „482“, „498“, „514“, „530“, „546“, „562“, „578“ und „594“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten“ zu überschreiben.
49.

76Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „019“, „035“, „051“, „067“, „083“, „099“, „115“, „131“, „147“, „163“, „179“, „195“, „211“, „227“, „243“, „259“, „275“, „291“, „307“, „323“, „339“, „355“, „371“, „387“, „403“, „419“, „435“, „451“, „467“, „483“, „499“, „515“, „531“, „547“, „563“, „579“ und „595“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters der Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten“ zu überschreiben.
50.

77Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „020“, „036“, „052“, „068“, „084“, „100“, „116“, „132“, „148“, „164“, „180“, „196“, „212“, „228“, „244“, „260“, „276“, „292“, „308“, „324“, „340“, „356“, „372“, „388“, „404“, „420“, „436“, „452“, „468“, „484“, „500“, „516“, „532“, „548“, „564“, „580“ und „596“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Beleihungsauslaufs in Prozent“ zu überschreiben.
51.

78Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „014“, „030“, „046“, „062“, „078“, „094“, „110“, „126“, „142“, „158“, „174“, „190“, „206“, „222“, „238“, „254“, „270“, „286“, „302“, „318“, „334“, „350“, „366“, „382“, „398“, „414“, „430“, „446“, „462“, „478“, „494“, „510“, „526“, „542“, „558“, „574“ und „590“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: rückständig über mehr als 360 Tage“ zu überschreiben.
52.

79Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „015“, „031“, „047“, „063“, „079“, „095“, „111“, „127“, „143“, „159“, „175“, „191“, „207“, „223“, „239“, „255“, „271“, „287“, „303“, „319“, „335“, „351“, „367“, „383“, „399“, „415“, „431“, „447“, „463“, „479“, „495“, „511“, „527“, „543“, „559“, „575“ und „591“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: gekündigt“ zu überschreiben.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26